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   BGH, 07.12.1960 - 2 StR 508/60   

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https://dejure.org/1960,587
BGH, 07.12.1960 - 2 StR 508/60 (https://dejure.org/1960,587)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1960 - 2 StR 508/60 (https://dejure.org/1960,587)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1960 - 2 StR 508/60 (https://dejure.org/1960,587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Wahlfeststellung bei Diebstahl in Tateinheit mit weiteren Delikten

  • opinioiuris.de

    Wahlfeststellung bei Diebstahl in Tateinheit mit weiteren Delikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 266
  • NJW 1961, 790
  • MDR 1961, 434
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.11.1912 - V 775/12

    Ist lediglich auf Einstellung zu erkennen, wenn die Tat unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus BGH, 07.12.1960 - 2 StR 508/60
    Der Zwang zu einer solchen beschränkten Würdigung ist auch sonst der Rechtsordnung nicht fremd; es sei insoweit auf die Rechtsgebiete der Amnestie, der Verjährung, der Auslieferung und des Strafantrags verwiesen (vgl. RGSt 46, 363).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    In Fällen, in denen die in Betracht kommenden Alternativen nicht in vollem Umfang den Voraussetzungen einer Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage genügen, ist es ausreichend, die Würdigung auf das rechtsethisch und psychologisch Vergleichbare zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1960 - 2 StR 508/60, BGHSt 15, 266, 267; Urteil vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 184 f.; Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1; Beschluss vom 27. November 2011 - 5 StR 377/12; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 194).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Eine Verurteilung wegen der für den Fall der milderen Alternative zusätzlich tateinheitlich verwirklichten Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§ 239 a Abs. 1 StGB) durch die beabsichtigte Erpressung von Lösegeld und Fluchtfahrzeug - außer der eigenen Freilassung (vgl. zur Konkurrenz BGHSt 25, 386, 387; 26, 24, 28 f) - käme hingegen wegen nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 15, 266; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 162).
  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    An diesen Rechtsgedanken anknüpfend hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 15, 266 entschieden, daß die Verurteilung auf der wahldeutigen Grundlage "Diebstahl oder Hehlerei" nicht deshalb unzulässig sei, weil der Täter für den Fall des Diebstahls weiterer Gesetzesverletzungen in Tateinheit damit schuldig sei, denen auf der Seite der Hehlerei nichts Vergleichbares gegenüberstehe; diese weiteren Gesetzesverletzungen sind lediglich aus der Beurteilung auszuscheiden (vgl. auch die Anmerkung von Busch in LM Nr. 25 zu § 267 Abs. 1 StPO).

    Die Strafkammer hat dabei zu beachten, daß bei einer wahlweisen Verurteilung in allen Punkten die dem Angeklagten günstigste der alternativen Tatgestaltungen zugrunde zu legen ist (vgl. auch BGHSt 15, 266).

  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    In Fällen, in denen die mehreren als möglich in Betracht kommenden Geschehensabläufe nicht in vollem Umfang den Voraussetzungen einer Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage genügen, hat sich die rechtliche Würdigung auf das rechtsethisch und psychologisch Vergleichbare der möglichen Verhaltensweisen zu beschränken (vgl. BGHSt 15, 266 f.; 25, 182, 185; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 1 Rdn. 111 f.; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 1 Rdn. 108; Rudolphi in SK-StGB 29. Lfg. Anh. zu § 55 Rdn. 44).
  • BGH, 13.07.1993 - 1 StR 348/93

    Anforderungen an hinreichende Feststellungen zu dem Schuldumfang bei einer

    Auch wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme der Angeklagte für den Fall des Diebstahls die gesamte Beute, für den Fall der Hehlerei aber nur einen Teil an sich gebracht hat, wird dadurch die Vergleichbarkeit der beiden Taten nicht in Frage gestellt (BGHSt 15, 266 [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60]).

    Für die Strafzumessung in den Fällen 2.1 bis 2.6 ist der - nunmehr beschränkte - Schuldumfang der Hehlerei maßgebend (vgl. BGHSt 15, 266 [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60]).

  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
    Hierfür läßt sich ins Feld führen, daß nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung der anzustellende Vergleich nicht die in Betracht kommenden konkreten Verhaltensweisen insgesamt umfassen muß, eine Gesamtbetrachtung also nicht erforderlich ist, daß vielmehr von dem tatsächlichen Geschehen insoweit abgesehen werden kann, als dieses zusätzliche Elemente enthält, die im Falle ihrer Berücksichtigung der Annahme einer Gleichwertigkeit entgegenstünden: Steht nicht fest, ob der Täter eine Sache in Zuneigungsabsicht dem Opfer unter Gewaltanwendung weggenommen oder ob er sie sich ohne Gewahrsamsbruch zugeeignet hat, so ist zwar eine Gleichwertigkeit von Raub (§ 249 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB) zu verneinen; sieht man aber von der Gewaltanwendung zwecks Wegnahme ab, beschränkt man also das tatsächliche Geschehen auf die Wegnahme in Zueignugsabsicht, so ist diese mit der Zueignung ohne Gewahrsamsbruch vergleichbar, so daß eine wahldeutige Verurteilung wegen Diebstahls oder Unterschlagung zu ergehen hat (BGHSt 25, 182 [185] = NJW 1973, 1466); in ähnlicher Weise sind Umstände, die zur tateinheitlichen Verwirklichung weiterer, einer Gleichbewertung entgegenstehender Tatbestände führen, von dem Vergleich auszuschließen (BGHSt 15, 266 [267] = NJW 1961, 790.
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 492/81

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage - Verurteilung zur Strafe aus dem nach

    Bei einer Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage ist die Strafe aus dem nach der konkreten Lage des Falles mildesten Gesetz zu entnehmen und an dein dann gegebenen Schuldumfang zu messen (BGH bei Dallinger MDR 1957, 397 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]; BGHSt 15, 266 [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60]; Tröndle in LK 10. Aufl., § 1 Rdn. 110 ff).
  • BGH, 27.12.1974 - 5 StR 647/74

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten, teilweise gemeinschaftlichen Vergehens gegen

    Dieser muß sich darauf erstrecken, bei der geplanten Handlungsreihe einen von vornherein in seiner künftigen Gestaltung ungefähr vorgestellten Gesamterfolg nach und nach herbeizuführen (BGHSt 15, 266, 271; 1, 313, 315).
  • BGH, 12.11.1974 - 5 StR 449/74

    Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue - "Verschleierung" eines

    Dieser muß sich darauf erstrecken, bei der geplanten Handlungsreihe einen von vornherein in seiner künftigen Gestaltung ungefähr vorgestellten Gesamterfolg nach und nach herbeizuführen (BGHSt 15, 266, 271; 1, 313, 315).
  • BGH, 18.10.1972 - 2 StR 468/72

    Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Handlung

    Das Vorhaben des Angeklagten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit im N. Raum Diebstähle zu begehen, reicht in Ermangelung einer auch nur in Umrissen festgestellten Konkretisierung der einzelnen Objekte hierzu nicht aus (vgl. BGHSt 1, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268 [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60]; 19, 323) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].
  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 38/70

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Diebstahls in der

  • BGH, 27.06.1969 - 2 StR 202/69

    Verurteilung wegen Diebstählen und Hehlerei - Verurteilung wegen

  • BGH, 24.07.1968 - 3 StR 173/68

    Verurteilung nach Wahlfeststellung - Sachrüge und Vefahrensrüge im

  • BGH, 08.02.1963 - 4 StR 444/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 605/68

    Verabredung zum Kindsraub - Ausdehnung einer Verabredung zum Verbrechen auf

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